Wer bezahlt bei Pflegebedürftigkeit die notwendigen Umbaumaßnahmen in meiner Wohnung?

Menschen, die durch Alter oder Handicap pflegebedürftig werden, möchten natürlich am liebsten in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Damit dies möglich ist, sind häufig Umbaumaßnahmen notwendig. Denn nicht nur Stufen können im Ernstfall zu unüberwindlichen Hindernisse werden, die den Alltag nicht nur trüben, sondern manchmal auch ein selbstständiges Leben bzw. die Pflege unmöglich machen. Steht fest, dass sich etwas ändern muss, stellt sich allerdings als Nächstes die Frage, wer die Kosten für notwendige Umbauten übernimmt.

Mögliche Zuschüsse der Pflegekasse

Die zuständige Pflegekasse zahlt Zuschüsse für Umbaumaßnahmen in der Wohnung, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Bis zu 4.000 € Beteiligung sind hier möglich, wenn durch die jeweiligen Maßnahmen, die sehr individuell ausfallen können, die Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhäusliche Pflege entweder ermöglicht oder verbessert wird. Auch kann das Ziel des Umbaus oder Einbaus sein, dass die betreffende Person ihren Alltag wieder selbstständiger gestalten kann. Diese sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können außerdem die Pflegeperson bei den regelmäßigen Verrichtungen entlasten. Der Maximalbetrag von 4.000 € gilt für die Pflegegrade 1 bis 5. Es gibt hier keine Unterschiede in der Gesamtsumme. Zuschüsse werden auch gezahlt für Öffnet internen Link im aktuellen FensterWohngruppen für pflegebedürftige Menschen, die zusammen in einer Wohngruppe leben, welche ambulant betreut wird. Hier kann der Zuschuss der Pflegekassen bis zu 16.000 € betragen, wenn dort vier oder mehr Pflegebedürftige wohnen.

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

Die Pflegekassen zahlen Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen, die nötig werden. Zum Beispiel ist es möglich, Treppenlifter oder Rampen in der Wohnung einzubauen. Speziell im Badezimmer gibt es ebenso häufig notwendige Veränderungen, beispielsweise was die Dusche oder Badewanne angeht. Sofern in der Wohnung Hindernisse für einen notwendigen Rollstuhl bestehen, können auch diese zurückgebaut werden, damit der Pflegebedürftige in der Wohnung verbleiben kann. Wenn sich nach einem bereits erfolgen Umbau die Situation noch einmal verändert, so können auch weitere Maßnahmen bezuschusst werden. Der Antrag auf Verbesserung des Wohnumfeldes durch Umbaumaßnahmen wird jeweils individuell von der Kasse geprüft, wobei immer die Einzelfallentscheidung gilt.

Auch die KfW-Förderbank hilft weiter

Neben den Pflegekassen unterstützt auch der Staat pflegebedürftige Menschen in ihrem Wohnumfeld. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW-Förderbank ist ins Leben gerufen worden, um hierfür Kredite zu vergeben. Diese zinsvergünstigten Kredite sind pro Wohneinheit bis zu einem Betrag von 50.000 € möglich. Alternativ wird auch ein Investitionszuschuss von maximal 6.250 € vergeben. Nähere Informationen gibt es direkt bei der KfW-Förderbank. Die DIN-Normen müssen bei den Baumaßnahmen übrigens immer eingehalten werden und es empfiehlt sich, zuerst die Genehmigung des Zuschusses abzuwarten, bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird. Einzelne Bundesländer haben ebenso spezielle Förderprogramme für eine Anpassung des Wohnraumes entwickelt. Es kann sich also lohnen, sich hier gezielt für die entsprechende Region zu informieren.