Entlastungsleistungen in Neubrandenburg
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Entlastungsleistungen in Neubrandenburg

Wir sind uns bewusst, dass es nicht immer leicht ist, sich um einen nahestehenden Menschen zu kümmern. Aus diesem Grund gibt es den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen dabei hilft, Ihrem Angehörigen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden in und um Neubrandenburg zu ermöglichen.

Anspruchsvoraussetzungen

Einen Anspruch haben nach dem Pflegestärkungsgesetz II Versicherte der sozialen Pflegeversicherung, die im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI pflegebedürftig sind. Wird ein Pflegegrad 1 bis 5 bestätigt, wird damit für Pflegebedürftige der Entlastungsbetrag geleistet.

Leistungsinhalt

Dieser Betrag kann für alle gesetzlich normierten Sachleistungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit der Pflege eines erkrankten Familienmitglieds anfallen. Dazu gehören unter anderem:

  • Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (nur für PG 1 zutreffend)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Betreuungs- und Begleitdienste

Diese Entlastungsleistungen können Sie zum Beispiel wählen:

Betreuung

  • mit Ihnen Gespräche führen, vorlesen, gemeinsam singen oder basteln
  • Gedächtnistraining
  • Mobilität fördern, z.B. mit Gymnastik
  • Begleitung, z.B. zum Friedhof, Stadtbummel, Besuch bei Verwandten und Freunden
  • tagesstrukturierende Maßnahmen, wie z.B. gemeinsam kochen, Kaffeetrinken, Haushalt, Handarbeit, Spiele

Unterstützung und Entlastung

  • Hilfe bei Antragstellungen, z.B. auf einen Pflegegrad
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten, z.B. bei der Einweisung /Entlassung, Versorgung von Pflanzen und Haustieren, Wäscheservice
  • Organisation weiterer Unterstützungsleistungen, z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Physiotherapie, Logopädie
  • regelmäßige Kontaktaufnahme, z.B. Kontrollanruf
  • Beaufsichtigung und Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, z.B. reine Anwesenheit

Haushalt

  • Grundreinigung, Fenster und Böden
  • Pflanzenpflege
  • kleine "Hausmeistertätigkeiten", z.B. Mülltonne an die Straße bringen, Glühbirne wechseln, Bilder aufhängen
  • Gartenpflege, z.B. Blumengießen

Finanzierungsmöglichkeit

Ihnen wird zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ gewährt. Dieser Betrag wird nicht mit den anderen Leistungsansprüchen verrechnet. Sollten Sie den Betrag nicht vollständig ausschöpfen, kann der Restbetrag in die Folgemonate (des jeweiligen Kalenderjahres) bzw. am Ende des Kalenderjahres in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Im Normalfall wird der Entlastungsbetrag auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, Sie reichen die beglichene Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung ein, müssen aber erst in Vorleistung gehen. Wir können Ihnen helfen einer Abtretungserklärung  zu machen und direkt mit ihrer Kasse ab zu rechnen – Ihr Vorteil ist: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Die Umwandlung von 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags für zusätzliche Entlastungsleistungen ist möglich, hierzu muss ein schriftlicher Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse erfolgen.

Wie viel kann umgewandelt werden?

  • PG 2: 289,60 €
  • PG 3: 545,20 €
  • PG 4: 677,20 €
  • PG 5: 838,00 €

Gerne beraten wir Sie persönlich in Rostock bezüglich der Entlastungsleistungen.

So erreichen Sie uns

Hauskrankenpflege Nordlicht
Salvador-Allende-Straße 9-11
17036 Neubrandenburg

Telefon: 0395 – 77 60 53 22
Telefax: 03834 – 85 53 120

E-Mail:
info@hauskrankenpflege-nordlicht.de