Urlaubs- und Verhinderungspflege in Neubrandenburg
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Urlaubs- und Verhinderungspflege in Neubrandenburg

Eine Auszeit ist mit uns kein Problem

Sie möchten von Alltag mal abschalten und sich entspannen, Sie legen Wert auf kompetente, fachgerechte Pflege in oder um Neubrandeburg und Sie wollen Ihre Angehörigen in den besten Händen wissen?

Dann sind Sie bei uns richtig! Wir übernehmen, wie sie vom Gesetzgeber genannt wird, die Verhinderungspflege - oder auch Ersatzpflege.

Wenn Sie Angehörige pflegen, haben Siegesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege (SGB XI).

Für den notwendigen Ersatz durch einen Pflegedienst oder eine andere Person übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten, wenn Sie als Angehörige oder Angehöriger einer pflegebedürftigen Person, welche zu Hause versorgt wird, durch Krankheit, Urlaub o. ä. verhindert sind. Für die Kostenübernahme müssen Sie als Pflegeperson mindestens seit sechs Monaten die pflegebedürftige Person zu Hause versorgen, mindestens Pflegegrad 1 in der Vorpflegezeit haben und mindestens der Pflegegrad 2 zum Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme.

Derzeit besteht der Anspruch auf Verhinderungspflege für maximal vier Wochen pro Jahr und Kosten bis zu 1.612 €. Das Pflegegeld wird zu 50 % in der Zeit der Verhinderungspflege weitergezahlt und zusätzlich kann hälftig die Kurzzeitpflege mit 806 € in Urlaubs- und Verhinderungspflege umgewandelt werden.

Verhinderungspflege 2024: Das Entlastungsbudget

Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 können ab 2024 auf ein Entlastungsbudget von 3.386 € zugreifen. Damit steigt die Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen - auch für die Kurzzeitpflege und das "halbe Pflegegeld".

Zum 01.01.2025 tritt auch für die Allgemeinheit der Pflegebedürftigen ein neues Entlastungsbudget in Kraft und beträgt dann 3.539 €. 

Am monatlichen Entlastungsbetrag ändert sich dadurch jedoch in beiden Fällen nichts.

Die ersatzweise Pflege kann von uns erbracht werden

Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson kurzzeitig z. B. für Erledigungen verhindert ist.

Wir kümmern uns gerne, bei Interesse kontaktieren Sie uns.

So erreichen Sie uns

Hauskrankenpflege Nordlicht
Salvador-Allende-Straße 9-11
17036 Neubrandenburg

Telefon: 0395 – 77 60 53 22
Telefax: 03834 – 85 53 120

E-Mail:
info@hauskrankenpflege-nordlicht.de