Entlastungsleistungen in Rostock
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Entlastungsleistungen in Rostock

Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegebedürftiger sind, können Sie unter Umständen den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser Betrag dient dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu stärken, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden in und um Rostock führen können.

Anspruchsvoraussetzungen

Seit dem 01.01.2017 wird der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige geleistet, sofern ein Pflegegrad 1 bis 5 bestätigt wird. Einen Anspruch haben nach dem Pflegestärkungsgesetz II Versicherte der sozialen Pflegeversicherung, die im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI pflegebedürftig sind.

Leistungsinhalt

Sie können den gesamten Entlastungsbetrag für gesetzlich normierte Sachleistungsangebote bei uns einsetzen. Dazu zählen:

  • Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (nur für PG 1 zutreffend)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Betreuungs- und Begleitdienste

Diese Entlastungsleistungen können Sie zum Beispiel wählen

Betreuung

  • mit Ihnen Gespräche führen, vorlesen, gemeinsam singen oder basteln
  • Gedächtnistraining
  • Mobilität fördern, z.B. mit Gymnastik
  • Begleitung, z.B. zum Friedhof, Stadtbummel, Besuch bei Verwandten und Freunden
  • tagesstrukturierende Maßnahmen, wie z.B. gemeinsam kochen, Kaffeetrinken, Haushalt, Handarbeit, Spiele

Unterstützung und Entlastung

  • Hilfe bei Antragstellungen, z.B. auf einen Pflegegrad
  • Unterstützung bei Krankenhausaufenthalten, z.B. bei der Einweisung /Entlassung, Versorgung von Pflanzen und Haustieren, Wäscheservice
  • Organisation weiterer Unterstützungsleistungen, z.B. Essen auf Rädern, Hausnotruf, Physiotherapie, Logopädie
  • regelmäßige Kontaktaufnahme, z.B. Kontrollanruf
  • Beaufsichtigung und Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, z.B. reine Anwesenheit

Haushalt

  • Grundreinigung, Fenster und Böden
  • Pflanzenpflege
  • kleine "Hausmeistertätigkeiten", z.B. Mülltonne an die Straße bringen, Glühbirne wechseln, Bilder aufhängen
  • Gartenpflege, z.B. Blumengießen

Finanzierungsmöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Angehörigen zu Hause zu pflegen, den vollen Entlastungsbetrag von 125 € in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag wird Ihnen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt und wird nicht mit anderen Leistungsansprüchen verrechnet. Er kann auch in die Folgemonate (des jeweiligen Kalenderjahres) bzw. am Ende des Kalenderjahres in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Der Entlastungsbetrag wird in der Regel auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das bedeutet, dass Sie die beglichene Rechnung bei der Pflegekasse einreichen müssen, um die Erstattung zu erhalten. Allerdings müssen Sie dafür zunächst selbst in Vorleistung gehen. Wenn Sie das vermeiden möchten, können wir Ihnen gerne dabei helfen, eine Abtretungserklärung zu erstellen, damit wir direkt mit Ihrer Kasse abrechnen können – Ihr Vorteil: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Sie haben auch die Möglichkeit, 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags in zusätzliche Entlastungsleistungen umzuwandeln. Dafür muss ein schriftlicher Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden.

Wie viel kann umgewandelt werden?

PG 2: 289,60 €
PG 3: 545,20 €
PG 4: 677,20 €
PG 5: 838,00 €

Gerne beraten wir Sie persönlich in Rostock bezüglich der Entlastungsleistungen.

So erreichen Sie uns

Hauskrankenpflege Nordlicht
Platz der Freundschaft 1a
18059 Rostock

Telefon: 0381 – 65 07 08 21
Telefax: 03834 – 85 53 120

E-Mail:
info@hauskrankenpflege-nordlicht.de


Besuchen Sie auch die Internetseite des Pflegezentrums MF in Rostock unter www.pz-mf.de